Fürwahr
Fürwahr,
[
371-372] adv. welches im
gesellschaftlichen Umgange als eine Betheuerung gebraucht wird. Fürwahr du bist
ein verborgener Gott, Es. 45, 15. Fürwahr dieser ist ein frommer Mensch
gewesen, Luc. 23, 47. Zuweilen stehet es schlechthin für gewiß. Das weiß ich
aber fürwahr, wer Gott fürchtet u. s. f. Tob. 3, 22, d. i. für gewiß, gewiß.
Anm. Fiurwar und Furwar kommt schon bey den Schwäbischen Dichtern vor. Ottfried
gebraucht dafür ziuuaru und giuuaro. Für bezeichnet hier die Beschaffenheit der
Sache, so wie man sagt, ich weiß es für gewiß.
S. Für II. 1. 4).