Das Fürstenthum
Das Fürstenthum,
[
369-370] des -es, plur. die -thümer. 1.
Die Gewalt und Würde eines Fürsten, so fern dieses Wort in der allgemeinsten
Bedeutung, den Ersten und Obersten eines Staatskörpers bezeichnet. In dieser
veralteten Bedeutung wird es Evist. Jud. 6 von dem Zustande der Engel
gebraucht. Eben so ungewöhnlich ist der Gebrauch der Deutschen Bibel, die Engel
selbst Fürstenthümer zu nennen, wie Ephes. 3, 10 geschiehet. 2. Das Land, das
Gebieth eines Fürsten. 1) In der weitesten Bedeutung, das Land eines
regierenden Herren, in welcher dieses Wort in der Deutschen Bibel vorkommt,
auch zuweilen noch in der hö- hern Schreibart gebraucht wird. 2) In engerm
Verstande ist es ein Land, welches von seinem eigenen Fürsten beherrschet wird,
oder doch ehedem beherrschet worden; wo es bald als ein allgemeiner Ausdruck
auch von Herzogthümern, Landschaften, Markgrafthümern, und einigen
Burggrafthümern gebraucht, bald aber auch im engsten Verstande noch davon
unterschieden wird.
S. Fürst 3. 4. [
371-372]