Der Fürstenrath
Der Fürstenrath,
[
369-370] des -es, plur. inus. auf dem
Reichstage zu Regensburg, die Fürsten und ihre Gesandten, als ein Ganzes
betrachtet, in der zweyten Bedeutung dieses Wortes, so daß alle Reichsstände
außer den Churfürsten und Reichsstädten, folglich auch die Grafen und
ungefürsteten Prälaten mit dahin gehören; das fürstliche Collegium. Im
Fürstenrathe ist beschlossen worden u. s. f.
S. Fürst 2.