Der Fünfer
Der Fünfer,
[
353-354] des -s, plur. ut nom. sing.
eine Zahl von fünfen, fünf Einheiten als ein Ganzes betrachtet. Das Gericht der
Fünfer, oder das Fünfergericht zu Nürnberg, ein Rügegericht zu Nürnberg,
welches aus fünf Rathsherren bestehet.