Der Fuhrmann
Der Fuhrmann,
[
347-348] des -es, plur. die -männer,
und collective die Fuhrleute. 1) Ein jeder, der das Fahren, oder die Regierung
des Zugviehes vor einem Fuhrwerke verrichtet, und wenn das Fuhrwerk eine
Kutsche, Chaise u. s. f. ist, der Kutscher genannt wird. In Boxhorns Glossen
Reitwecko. Ich will deine Wagen und Fuhrmänner, zerschmeißen, Jer. 51, 21. 2)
Besonders derjenige, der ein Geschäft daraus macht, Güter und Waaren um Lohn
von einem Orte zum andern zu fahren; im Pohln. gleichfalls Furman, im Böhm.
Formann, im Osnabrück. Picker. Daher der Fuhrmannskittel, der Fuhrmannsknecht,
die Fuhrmannspeitsche, der Fuhrmannswagen, die Fuhrmannswinde u. s. f. 3) In
einigen Oberdeutschen Gegenden wird auch ein Bauer, der Pferde und Geschirr
hält, und in andern Gegenden ein Anspänner, Pferdebauer, Pferdner u. s. f.
heißt, ein Fuhrmann genannt.