Füglich
Füglich,
[
341-342] -er, -ste, adj. et adv. was
sich füget; doch nur in einigen Bedeutungen, so wohl des Wortes Fug, als des
Zeitwortes sich fügen. 1) Genau fügend, genau anschließend; doch wohl nur im
Oberd. Das Hufeisen muß füglich auf dem Hufe zu liegen kommen, es muß genau
anschließen. 2) Bequem, ohne viele Mühe, ohne Beschwerde. Ich kann nicht
füglich hier stehen. Der Soldat muß füglich über die Brustwehr feuern können.
Ein fügliches Taschenbuch, welches man bequem bey sich tragen kann, im Oberd.
Es kann gar füglich geschehen. Wenn sie es füglich thun können.
S. Fug 4. 3) Mit Fug, mit Recht. Ich könnte nunmehr
füglich weggehen. Ich kann diese Sache füglich an mich behalten. Eine fügliche
(rechtmäßige) Ursache, im Oberd.
S. Fug 5. 4) Geschickt, bequem, den Umständen, dem
Verlangen gemäß. Ein füglicher Wind, in der Seefahrt, ein günstiger Wind,
Schwed. Wind. Eine fügliche Antwort, die sich zu den Umständen schickt.
Fügliche Mittel anwenden. Eine fügliche Gelegenheit. Judas suchte, wie er Jesum
füglich verrieth, Marc. 14, 11, Griech, -
hier nichtlateinischer Text,
siehe Image - .
S. Fug 3. und Fügen. Anm. Schon im Tatian kommt
gifuohlih für geschickt, bequem vor. Im Dän. lautet dieses Wort foyelig, im
Schwed. fooglig.
S. Fugfam und Gefüge.