Der Frohnhof
Der Frohnhof,
[
319-320] des -es, plur. die -höfe. 1)
Ein Hof, auf welchem Frohndienste haften. 2) * Ein Hof, aus welchem eine
Kirche, Kloster u. s. f. gestiftet ist, Seelhof, Widumshof, Heiligenhof; doch
nur noch an einigen Oberdeutschen Orten, von frohn, heilig. 3) * Ehedem wurden
auch die Königshöfe, Pfalzhöfe, ingleichen Rathhäuser und Gerichthöfe Frohnhöfe
genannt; von frohn, öffentlich, obrigkeitlich.