Das Frohnamt
Das Frohnamt,
[
317-318] des -s, plur. die -ämter. 1)
In Oberdeutschen, das hohe Amt in dem Gottesdienste der Römischen Kirche; von
frohn, heilig. 2) Ehedem ein jedes öffentliches Amt; von frohn, öffentlich. 3)
Ein ehemahliges Erbamt des Erzbisthumes Bremen, dessen Besitzer im Nahmen des
Erzbischofes Recht sprach; von Frohn, ein Richter.