Das Fristgeld
Das Fristgeld,
[
313-314] des -es, plur. inus. außer von
mehrern Summen dieser Art, die -er, ein Geld, welches die Gewerken alle
Vierteljahr erlegen, wodurch das bestätigte Leben gefristet, d. i. beym Alten,
oder in Kraft erhalten wird; die Fristung.