Der Frischling
Der Frischling,
[
311-312] des -es, plur. die -e, in dem
Jagdwesen, ein junges wildes Schwein, bis es ein Jahr alt ist. Von ein bis zwey
Jahr wird es ein übergegangener oder übergelaufener Frischling genannt. Anm.
Dieses Wort bedeutete ehedem ein jedes frisch gebornes, oder junges Thier, und
stammet also unmittelbar von dem Neutro frischen, gebären, ab. Notker nennet
ein Osterlamm Osteirfrisking, und in dem Indice Schadaei beym Schilter bedeutet
Friskingus ein Kalb oder einen Kalbesbraten. Ein Hammelfrischling ist in der
Schweiz noch jetzt ein junger Hammel. Doch in dieser allgemeinen Bedeutung ist
es, wenigstens im Hochdeutschen, veraltet, wo es nur noch von jungen wilden
Schweinen gebraucht wird. Es erhellet daraus zugleich, daß dieses Wort irrig
Fröschling gesprochen und geschrieben wird, obgleich solches von vielen
geschiehet. Da es ehedem überhaupt ein junges Thier bedeutete, so wird es bey
dem Notker sehr häufig von einem Opfer gebraucht, wo es bald Frunscinga, bald
Friuscinga lautet. In den mittlern Lateine kommt Friscinga, selbst in den
Urkunden Frankreichs, und unter einer großen Menge von Verunstaltungen, so wohl
von einem jungen Schafe, als auch von einem jungen Schweine sehr häufig vor,
wovon des du Fresne Glossar. nachzusehen ist.