Die Friedsäule
Die Friedsäule,
[
305-306] plur. die -n, noch in einigen
Gegenden Oberdeutschlandes, die Gränzsäule einer Gerichtbarkeit oder eines
Burgfriedens. An einigen Orten führet auch ein bloßer Wegweiser diesen Nahmen,
vermuthlich, weil man ehedem dergleichen Gränzsäulen auch zu Wegweisern
gebrauchte.