Die Freyung
Die Freyung,
[
301-302] plur. die -en, das Verbale des
Zeitwortes Freyen, d. i. befreyen, frey machen, welches noch in einigen
Gegenden so wohl von der Handlung des Befreyens, als auch, und zwar am
häufigsten, von einem befreyeten Orte üblich ist. So bedeutet dieses Wort an
einigen Orten noch eine Freystätte, asylum; ingleichen eine von der
ordentlichen Gerichtbarkeit befreyete Gegend. Daher das Freyungsrecht, Jus
asyli, das Recht eine solche Freystätte zu haben; die Freyungsgränze, ihre
Gränze; der Freyungsstein, der Gränzstein einer solchen Freyung u. s. f.
S. Freyheit IV.