Die Freylassung
Die Freylassung,
[
297-298] plur. die -en, aus der R. A.
frey lassen, diejenige Handlung, da man einen Leibeigenen der Leibeigenschaft
entlässet, ihm seine Freyheit schenket; Manumissio. Auch wohl die Entlassung
eines Gefangenen aus seiner Gefangenschaft.