Das Freyjahr
Das Freyjahr,
[
297-298] des -es, plur. die -e, ein
Jahr, in welchem man gewisse Freyheiten genießet. So bekommen die neuen Anbauer
in einigen Ländern zehen Freyjahre; d. i. sie sind zehn Jahre von allen Abgaben
frey. An einigen Orten wird auch das Gnadenjahr oder Nachjahr, d. i. dasjenige
Jahr, in welchem eine Witwe nach ihres Mannes Tode nach dessen Besoldung und
Einnahme genießet, ein Freyjahr genannt. In der Deutschen Bibel ist das
Freyjahr dasjenige Jahr, in welchem Leibeigene und Gefangene ihre Freyheit
erhielten. Ezech. 46, 17; Jer. 84, 8. f.