Der Freyhof
Der Freyhof,
[
297-298] des -es, plur. die -höfe, ein
freyer, d. i. von gewissen Dienstbarkeiten, Gerichtbarkeiten, Abgaben u. s. f.
befreyeter Hof. Ehedem wurden auch die Edelhöfe Freyhöfe genannt, weil sie von
den Dienstbarkeiten der Bauerhöfe befreyet waren. Jetzt sind die Freyhöfe an
einigen Orten Bauerhöfe, welche zu keinen Frohndiensten verbunden sind;
Freygüter, Freyhöfe, Freythöfe, Friedhöfe war ehedem auch eine Benennung nicht
nur der Kirchhöfe, sondern aller Freystätten, und befreyeter Örter. So
gebraucht Ottfried Frithof von einem Pallaste, Notker, die Monseeischen Glosse
und der Schwabenspiegel Vrithofa und Fridhof von einem Gottesacker.