Freyheitlich
Freyheitlich,
[
25-26] adj. et adv. zur Freyheit
gehörig, so fern dieses Wort einen befreyeten Ort bedeutet. Die freyheitlichen
Gerichte zu Naumburg, ein dem Domstifte zuständiges Untergericht, welches über
die zur Domfreyheit gehörigen Häuser, die Gerichte hat. Im gemeinen Leben ist
statt dieses Wortes auch das niedrige freyheitisch üblich.