* Der Freyhalter
* Der Freyhalter,
[
295-296] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Undeutsches nach dem Engl. Freeholder gebildetes Wort, den Besitzer eines
freyen, eigenthümlichen Landgutes zu bezeichnen; zum Unterschiede von dem
Copyholder, Erbpächter oder Erbzinsmann. Richtiger gebraucht man dafür das gute
Deutsche Freysaß.