Das Freygeld
Das Freygeld,
[
293-294] des -es, plur. von mehrern
Summen dieser Art, die -er, in der Grafschaft Rietberg, ein Geld, welches die
Leibeigenen statt der Hälfte der Verlassenschaft geben, welche der Erbherr bey
ihrem Tode ehedem von ihnen erbte.