Der Freyersmann
Der Freyersmann,
[
293-294] des -es, plur. die -männer,
oder -leute, in den gemeinen Sprecharten, besonders Niedersachsens. 1) Ein
Freyer,
S. dieses Wort. 2) Der eine andere Person zu
verheirathen bemühet ist, in ihrem Nahmen um eine Person anhält; der
Freywerber, Brautwerber.