Der Freydingshof
Der Freydingshof,
[
293-294] des -es, plur. die -höfe,
gewisse freye Bauerhöfe im Hildesheimischen, deren Besitzer Freymänner heißen,
und keinen Hauptfall, Heergewette noch Gerade, sondern nur den freyen Zins
bezahlen. Sie haben ihren Freygräfen und Oberfreygräfen, welches letztere der
Amtmann zu Steuerwald ist.