Freyartig
Freyartig,
[
291-292] adj. et adv. eine freye Art
habend, von Ackern, wenn die Art, d. i. Bestellung derselben, auf des Besitzers
Willkühr beruhet, und nicht durch das Herkommen eingeschränkt ist. In Sachsen
wird der Feldacker ordentlich für freyartig gehalten.
S. Art, das Pflügen.