2. Freveln
2. Freveln,
[
287-288] verb. reg. act. welches nur in
dem Salzwerke zu Halle üblich ist, wo die gesottenen Salzstücke gefrevelt
werden, wenn man sie auf die Trockenböden bringet, damit sie daselbst trocknen.
Frisch siehet dieses als eine besondere Bedeutung des vorigen Wortes an. Allein
es ist ohne Zweifel ein besonderes Wort, welches vielleicht zu dem Schwedischen
Raef, eine Stange, oder Refwel, ein Bret, gehöret. Im Oberdeutschen ist Rafen
ein Balken oder Sparre, ein Dachraff eine Dachlatte, und Räff ein Saumsattel.
S. Raff und Reff. Das F würde alsdann der begleitende
Blaselaut seyn, der in so vielen andern Wörtern anzutreffen ist.