* Die Fraiß
* Die Fraiß,
[
263-264] oder die Fraisch, plur. inus.
ein nur im Oberdeutschen bekanntes Wort. 1) Schrecken, Furcht, Schmerzen,
Gefahr. Sina freisun, seine Schmerzen, Ottfr. An andern Orten gebraucht er
Freisu für Gefahr. Im Holländ. und Nieders. ist Vreese, und im Fries. Feyse,
gleichfalls Furcht, und vresen fürchten; wohin auch das Franz. affreux und
Engl. afraid, fürchterlich, furchtsam, gehören. 2) Die fallende Sucht, die
Epilepsie, welche in andern Gegenden auch das Fraiß, das Fraischel lautet. 3)
Die Gerichtbarkeit über Leben und Tod, der Blutbann, die Obergerichte, welche
auch die Fraißzent und das Fraischrecht heißt; ingleichen das Gebieth, in
welchem man solche besitzet. Daher das Fraißamt, oder Fraischamt, das Gericht,
welches den Blutbann ausübet; das Fraißbuch oder Fraischbuch, das Protokoll
über Halssachen; der Fraißfall oder Fraischfall, ein Fall, welcher unter die
obere Gerichtbarkeit gehöret, ein Zentfall, Malefizfall, ein Criminal.
Verbrechen; der Fraißherr oder Fraischherr, der die Criminal-Gerichte hat; das
Fraißgericht, das Criminal-Gericht; das Fraißpfand oder Fraischpfand, ein
Pfand, welches das Fraißgericht als ein Zeichen des begangenen Verbrechens
entweder von dem Getödteten oder von dem Eigenthume des flüchtigen Thäters
nimmt; die Fraißzent, an einigen Orten, diejenige Zent, welche die criminelle
Gerichtbarkeit ausübet; zum Unterschiede von der obern und Mittelzent;
S. Zent. Anm. Dieses im Hochdeutschen veraltete Wort
stammet ohne Zweifel von frieren ab, welches in einigen Mundarten friesen
lautet, und bedeutete anfänglich Frost, Schauer, und nach einer gewöhnlichen
Figur, Furcht, Schrecken, Gefahr u. s. f. Siehe Frieren, Frisch und Frost. Im
Schwed. ist fraesa uns im Griech. -
hier nichtlateinischer Text, siehe
Image - mit den Zähnen knirschen, im Isländ. aber Freis Eiter, und freisa
aufsieden. [
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