Der Frachtbrief
Der Frachtbrief,
[
259-260] des -es, plur. die -e. 1) Ein
Zettel, welcher dem Fuhrmanne oder Schiffer mitgegeben wird, und worauf der
Nahme des Versenders der Fracht, dessen, an den sie gerichtet ist, des
Fuhrmannes oder Schiffers, der sie verführet, das Gewicht, das bedungene
Frachtgeld u. s. f. verzeichnet ist; der Frachtzettel. 2) Ein zusammen gelegtes
unversiegeltes Papier, mit welchem man ein auf die Post gegebenes Packet
begleite, und worauf bloß der Nahme und Wohnort des Empfängers verzeichnet ist.
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261-262]