Die Forsthufe
Die Forsthufe,
[
251-252] plur. die -n. 1) Im
Nürnbergischen, der District eines Forstes, welchen ein Erbförster zu besorgen
hat, und die dazu gehörige Hufe an Ackern oder Wiesen; welche jetzt die
Forsthuth genannt wird. 2) Eine Hufe, welche von einem Forste abgegeben, zu
Acker oder Wiese gemacht, und gegen einen gewissen Zins den Unterthanen
überlassen wird; das Waldgeräume.
S. Forstgarbe.