Die Folter
Die Folter,
[
241-242] plur. die -n. 1) Eigentlich,
das Wekzeug in den Gerichten, wodurch eine gewaltsame Ausdehnung der Glieder
eines Inquisiten bewirket wird, um ihn dadurch zu dem Bekenntnisse der Wahrheit
zu bringen, welche Art der Marter in Ober- und Niedersachsen auch der Zug, in
Leipzig aber die volle Marter heißt, sie mag nun die Gestalt einer Leiter, oder
einer Bank, oder auch eines Stuhles haben. Einen Inquisiten auf die Folter
spannen. Auf der Folter seyn, liegen. Auf die Folter kommen. Ingleichen die
Anwendung dieses Werkzeuges, und die dadurch verursachte Marter. Die Folter
ausstehen. 2) In weiterm Verstande wird dieses Wort für die Tortur oder
gerichtliche Peinigung überhaupt, ingleichen für den Ort gebraucht, wo solche
geschiehet. 3) Figürlich, ein hoher Grad der Schmerzen, der Angst. Er kann auf
neue Foltern ihn zu peinigen. Wenn das Sterbebett eine Folter des Gewissens und
unser Tod heidnische Verzweiflung wird. Gell. Anm. Unsere heutige Folter ist
ohne Zweifel an die Stelle des Equulei der Alten gekommen, welcher auf vier
Füßen stand, und weil er auf diese Art einige Ähnlichkeit mit einem Pferde oder
Füllen hatte, auch Puledrum, Ital. Pulledro, Span. Pulliedro, Franz. Poultre
genannt wurde; woraus denn auch, wie Eckard sehr wahrscheinlich muthmaßet,
unser Deutsches Folter entstanden ist. So viel ist wenig gewiß, daß diese Art
der gerichtlichen Unmenschlichkeit, zur Ehre der Deutschen, eine ausländische
Erfindung ist.