Folglich
Folglich,
[
239-240] welches in doppelter Gestalt
üblich ist. 1) * Als ein Bey: und Nebenwort, was in der Folge, d. i. hernach,
künftig, geschiehet; doch nur im Oberdeutschen. Die folgliche Handhabung der
Gesetze. Ingleichen als ein Nebenwort, für ferner, künftig, gleichfalls nur im
Oberdeutschen. Der Erzherzog reiset von Wien nach Olmütz, von da nach
Königgrätz, und folglich nach Prag. Die Grafschaft kam an die Grafen von
Habsburg und folglich (hieraus) an das Haus Österreich, Bluntschli. 2) Als ein
Bindewort, in welcher Gestalt es den Hochdeutschen am geläufigsten ist, eine
Folge aus einem vorher gegangenen Satze zu bezeichnen. Die Liebe ist eine
natürliche Schwachheit, die einiger Maßen nothwendig, folglich zu entschuldigen
ist. Dinge die der Einbildungskraft angenehm sind, und die folglich schon eine
natürliche Schönheit an sich haben. Du bist ein Mensch, folglich bist du auch
sterblich. Statt dieses Bindewortes sind im Oberdeutschen auch allfolglich,
verfolglich, einfolglich, einfolgsam, folgsam und folgbar üblich. In den
Monseeischen Glossen lautet es volglicho. [
241-242]