3. Die Folge
3. Die Folge,
[
237-238] plur. die -n, von dem
folgenden Zeitworte folgen. 1. Der Zustand, da eine Person oder Sache auf die
andere folgt, ohne Plural. 1) Der Zustand, da eine Sache immer auf die andere
folget, eine Reihe. Die Folge der Töne. Die schnelle Unterbrechung der Folge
unserer Vorstellungen. In einer Folge, in einer Reihe. 2) Die Fortdauer,
Fortsetzung. Es ist gut angefangen, aber es hat die Folge nicht. 3) Der
Zustand, da eine Sache aus der andern folget, d. i. den Grund ihrer Wahrheit in
der andern hat. Das ist keine Folge, das folget nicht. Er gibt freylich viel
aus, aber es ist deßwegen noch nicht die Folge, daß er ein Verschwender ist. 4)
Der Zustand, da man eine Sache zur Regel, zur Richtschnur seines Verhaltens
macht. Ich wil dir sin mit volge bi, die Winsbeckinn. Die gehorsame Folge gegen
die Gesetze. Im Hochdeutschen gebraucht man es nur mit dem Zeitworte leisten.
Einem, eines Befehle Folge leisten, demselben gehorchen. 5) Hierher gehöret
auch die adverbische R. A. zu Folge, welche die dritte Endung erfordert, wenn
das Hauptwort vor derselben stehet, und die zweyte, wenn es hinter derselben
stehet. Zu Folge deines Befehles, oder deinem Befehle zu Folge, d. i. so wie du
es befohlen hattest. Meinem Versprechen zu Folge, übersende ich dieses Geld,
wie ich es versprochen habe, oder weil ich es versprochen habe. Zu Folge
Danziger Briefe, oder Danziger Briefen zu Folge, wie Danziger Briefe melden. Im
Oberdeutschen ist statt dieses Neben- oder Bindewortes in Gefolge üblich.
Einige Hochdeutschen schreiben es irrig als ein Wort, zufolge. 2. Die
Verbindlichkeit auf ein gegebenes Zeichen einem Höhern zu folgen, auch ohne
Plural; besonders in den Zusammensetzungen Amtsfolge, Feuerfolge, Jagdfolge,
Landfolge, Heeresfolge, Geleitsfolge, Gerichtsfolge, Lehensfolge u. s. f.
Ingleichen das Recht, diese Verbindlichkeit von andern fordern zu können. Die
Folge in des andern Revier haben, zur Folge berechtiget seyn, bey den Jägern,
das Recht haben, ein angeschossenes Wild in des andern Revier zu verfolgen. 3.
Dasjenige, was folgt. 1) Mehrere Dinge Einer Art, welche in ununterbrochener
Reihe auf einander folgen; für das Franz. Suite. Eine artige Folge von sechs
Kupferstichen. Die Folge der Kaiser in Münzen. 2) Die folgende, d. i. künftige,
Zeit; ohne Plural. Die Folge wird es geben. lehren, zeigen. Was Gott über mich
verhängt, - wird in der Folge Glück für mich werden, Gell. Sie werden ihn erst
in der Folge kennen lernen. 3) Begebenheiten, welche der Zeit nach, auf andere
folgen, besonders so fern sie Wirkungen derselben sind. Die Sache kann sehr
wichtige Folgen haben. Wie viele Dinge würden wir unterlassen, wenn wir die
Folgen vorher wüßten! Der Geschmack ist eine nothwendige Folge der Erkenntniß
und Einsicht. Zuweilen bedeutet es eine wichtige oder schädliche Folge. Das
wird keine Folge nach sich ziehen. Die Sache ist für mich von Folgen. 4) Was
aus einem Satze folgt, den Grund seiner Wahrheit in demselben hat. Eine Folge
aus etwas ziehen. 5) Die Gabeln an den Feuerhaken, sie damit zu heben, weil sie
denselben folgen. In den Mühlen, ein Keil mit einem Stiele, welchen man unter
den Stein steckt, wenn er mit der Brechstange gehoben worden; weil er dem
Steine folget. [
239-240]