Das Flugurtheil
Das Flugurtheil,
[
229-230] des -es, plur. die -e, in
einigen niedern Gerichten im Bremischen, ein Urtheil oder Rechtsspruch, welcher
in einem gewissen Falle, ohne Benennung der dabey interessirten Person
begehret, und in der Geschwindigkeit gesprochen wird; ohne Zweifel von dem
alten fly, schnell, hurtig.
S. Flugs.