2. Flensen
2. Flensen,
[
203-204] verb. reg. act. welches nur im
Nieders. besonders bey dem Wallfischfange, üblich ist, wo es den grob
abgeschnittenen Wallfischspeck in kleinere Stücke schneiden bedeutet. Daher das
Flensloch, das Loch in dem Schiffe, in welches man die großen Stücke, welche
geflenset werden sollen, wirst; das Flenswerk, diese großen Stücke selbst. Im
Nieders. sind Flinsen kleine Schnitzlein vom Zeuge oder Tuche der Schneider,
und im Schwedischen bedeutet fla, schinden, von welchem flensen das
Frequentativum seyn kann.