Der Fleischpfennig
Der Fleischpfennig,
[
201-202] des -es, plur. inus. in
einigen Ländern, z. B. im südlichen Sachsen, eine Accise, welche von dem
geschlachteten Fleische entrichtet wird, und von demjenigen, was ein Hauswirth
zu seinem häuslichen Bedürfnisse schlachtet, anfänglich 1 Pfennig von dem
Pfunde betrug, 1686 aber auf 2 Pfennige gesetzt wurde; die Fleischsteuer.