Fleischen
Fleischen,
[
199-200] verb. reg. act. 1) Des
Fleisches berauben, bey den Gärbern und Kürschnern, wo die Felle gefleischet
werden, wenn man die daran hängenden fleischigen Theile vermittelst des
Fleischeisens abstößet; bey den Gärbern auch ausen.
S. Abfleischen. 2) Mit Fleisch bekleiden, doch nur in
dem zusammen gesetzten einfleischen, w. f.