Das Fischhaus
Das Fischhaus,
[
171-172] des -es, plur. die -häuser. 1)
Ein Gebäude, Fische darin lebendig zu erhalten, oder auch das zum Fischfange
nöthige Geräth in demselben zu verwahren. 2) Zu Cöln ein Haus, wo von gewissen
dazu bestellten obrigkeitlichen Personen alle zur Fischerey gehörige Sachen
entschieden werden.