Firmeln
Firmeln,
[
165-166] in einigen Gegenden Firmen,
verb. reg. act. eine gottesdienstliche Handlung in der Römischen und
Griechischen Kirche zu bezeichnen, da ein Kind zu einer gewissen Zeit mit
Chrysam gesalbet und mit einem neuen Nahmen beleget wird. In der Römischen
Kirche geschiehet solches im sechsten Jahre von dem Bischofe oder Weihbischofe,
in der Griechischen aber von einem jeden Priester bald nach der Taufe. In der
evangelischen Kirche ist statt dessen die Einsegnung oder Confirmation üblich.
Ein Kind firmeln. Das Wort ist aus dem Latein. Confirmare gebildet, weil dieses
Handlung eine Erneuerung und Bestätigung der Taufe ist. Nieders. fermen,
Schwed. Firma.