Das Filial
Das Filial,
[
149-150] des -es, plur. die -e, eine
Kirche, welche einer andern einverleibet ist, und von den an derselben
befindlichen Geistlichen besorget wird, eine Tochterkirche, im Oberdeutschland
eine Beykirche, Nebenkirche, Nachpfarre; im Gegensatze der Mutterkirche. Aus
dem mittlern Lat. Filialis, nehmlich Ecclesia. Im Oberdeutschen werden auch
Einnahmen und andere Anstalten, welche andern untergeordnet sind, Filiale
genannt. Daher hat man in Österreich Filial-Einnehmer, solche Einnehmer in den
Städten und Dörfern, welche von dem Haupteinnahmen zu Wien oder in andern
größern Städten abhängen.