Der Feyertag
Der Feyertag,
[
141-142] des -es, plur. die -e. 1) Ein
Tag, an welchem man von den gewöhnlichen Berufsgeschäften feyert, Ferien. Die
Feyertage in den Gerichten. Faule haben immer Feyertage. Noch mehr, 2) in
engerer Bedeutung, ein zu gottesdienstlichen Übungen ausgesetzter Tag, so wohl
mit Inbegriff des Sonntages, als auch in noch engerm Verstande, zum
Unterschiede von den Sonntagen, ein Festtag. Sonn- und Feyertage. Bey dem
Notker Firrotak, Firtag, im Schwabensp. Viertag.