Der Feldrichter
Der Feldrichter,
[
99-100] des -s, plur. ut nom. sing. an
einigen Orten, besonders auf dem Lande, ein Richter, welcher auf die Gehäge
acht hat, die Gemeindegelder einnimmt u. s. f. Im Oberdeutschen ist Feldrichter
so viel als Dorfrichter, zum Unterschiede von dem Stadtrichter. Ehedem wurden
die Auditeurs bey den Regimentern Feldrichter und Feldschuldheiße genannt.