Münchener DigitalisierungsZentrum - Digitale BibliothekBSB - Bayerische Staatsbibliothek

Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Feldrauch | | Das Feld-Regiment

Das Feldrecht

Das Feldrecht, [99-100] des -es, plur. die -rechte. 1) Das Recht, welches Ackerfelder genießen, zum Unterschiede von dem Garten- Wiesen- und Waldrechte; ohne Plural. Feldwiesen haben kein Wiesenrecht, sondern nur Feldrecht, sie können also nicht anders als andere Getreidefelder gehäget oder geschlossen werden. 2) Gesetze, welche in Sachen, so den Feldbau betreffen, von der Obrigkeit erlassen, oder durch den Gebrauch eingeführet worden, und deren Sammlung.
Der Feldrauch | | Das Feld-Regiment