Das Feldgut
Das Feldgut,
[
95-96] des -es, plur. die -güter. 1)
* Ein Landgut; welche Bedeutung im Oberdeutschen üblicher ist, als im
Hochdeutschen. 2) Außer der Hofstätte eines Gutes gelegene Grundstücke an
Äckern, Wiesen, Weinbergen u. s. f. werden zuweilen auch im Plural Feldgüter
genannt.