* Fehmen
* Fehmen,
[
79-80] verb. reg. act. 1) Von Fehm,
die peinliche Gerichtbarkeit, ein längst veraltetes Wort, von welchem man
ehedem das zusammen gesetzte verfehmen, verbannen, ingleichen nach Urtheil und
Recht hinrichten, hatte. Die verfehmten Todten, die Körper der Hingerichteten,
in Menkens Script. Th. 2. S. 1702.
S. 1 Fehm und Fehmstätte. 2) Von Fehm, die Mast, in die
Mast treiben, wo doch einfehmen üblicher ist.
S. auch Ausfehmen.