Fehlbar
Fehlbar,
[
73-74] -er, -ste, adj. et adv. fähig
zu fehlen, d. i. zu irren. Alle Menschen sind fehlbar; wo doch der Gegensatz
unfehlbar üblicher ist. Daher die Fehlbarkeit, plur. inus. das Vermögen zu
fehlen oder zu irren, und dessen Gegensatz, die Unfehlbarkeit,. Im
Oberdeutschen ist ein Fehlbarer, ein Übertreter der Gesetze, ein Strafbarer.