Der Fausthammer
Der Fausthammer,
[
61-62] des -s, plur. die -hämmer. 1)
Ein Hammer von mittelmäßiger Schwere, welchen man mit Einer Hand führen kann.
So ist es bey den Kupferschmieden ein kurzer Hammer zum Ausschlagen auf dem
Kaltschlagamboß. 2) Ein Streithammer, eine ehemahlige Art des Gewehres, welche
in einem eisernen Hammer an einem langen Stiele bestand. Faust ist in dieser
Bedeutung nicht pugnus, sondern von fausten, schlagen. Figürlich heißen daher
in Straßburg eine Art der Gerichtsknechte Fausthämmer, weil sie ehedem mit
einem solchen Gewehre bewaffnet waren.