Der Factor
Der Factor,
[
7-8] des -s, plur. die -e, aus dem
mittlern Latein. Factor. 1) Der von einem Eigenthümer oder dessen
Stellvertreter einer Handlung oder Werkstätte vorgesetzet ist, und sonst auch
ein Buchhalter, in den Apotheken aber ein Provisor heißt. 2) In weiterer
Bedeutung wird auch wohl ein jeder, der eines andern Aufträge, besonders in
Handlungssachen, für Geld besorget, ein Commissionär, ein Factor genannt. Daher
die Factorey, das Amt, die Verrichtung und Wohnung eines Factors, noch mehr
aber, besonders in den Handelsplätzen außer Europa, eine Handlung, ein
Handelshaus, welcher oder welchem ein Factor in der ersten Bedeutung vorstehet,
im mittlern Lateine Factoria; die Factorey-Handlung, die Art der Handlung, da
jemand eines andern Geschäfte fürs Geld besorget; die Factur, die Rechnung über
die für einen andern eingekauften Waaren; das Factur-Buch, in welchem diese
Rechnungen eingetragen werden, u. s. f.