Fälschlich
Fälschlich,
[
35-36] adj. et adv. auf eine falsche
Art, doch nur in einigen Bedeutungen dieses Wortes. 1) Mit Unwahrheit. Er
behauptete fälschlich, daß u. s. f. Ein fälschliches Vorgeben. Ich bin
fälschlich angeklaget, beschuldiget worden. 2) Betrüglich, unter einem
freundschaftlichen Scheine. Fälschlich mit seinem Freunde umgehen, handeln. Ihr
sollt nicht lügen noch fälschlich handeln einer mit dem andern, 3, Mos. 19, 11.
In dieser zweyten Bedeutung wird es im Hochdeutschen wenig mehr gebraucht;
etwas häufiger kommt es in der ersten vor, wo es zugleich den harten Begriff
des Wortes falsch ein wenig mildert.