Fällig
Fällig,
[
31-32] adj. et adv. was im Begriffe
ist zu fallen, doch nur ist figürlicher Bedeutung und im gemeinen Leben, von
Geldsummen, Abgaben u. s. f. deren bestimmte Zahlungszeit vorhanden ist,
zahlbar. Das Geld ist noch nicht fällig. Fällige Zinsen. Ein fälliger Wechsel.
Wofür auch gefällig üblich ist. In den zusammen gesetzten baufällig, fußfällig,
sachfällig, straffällig, gefällig, mißfällig u. s. f. hat dieses Wort mehrere
Bedeutungen des Zeitwortes fallen aufbehalten.