Fällen
Fällen,
[
27-28] verb. reg. welches das Activum
des vorigen ist, fallen machen, und in verschiedenen Bedeutungen gefunden wird.
1. In der eigentlichen und weitern Bedeutung. 1) Umhauen. Holz fällen, stehende
Bäume umhauen. Einen Baum fällen. 2) * Einreißen, von Mauern und Gebäuden; ein
nur im Oberdeutschen üblicher Gebrauch. Die Mauern fällen. Sie haben die Thürme
zu Boden gefället, Bluntschli. 3) Zu Boden fallen machen. Den Anker fällen, ihn
auswerfen, in der Schifffahrt. In der Chymie wird ein in einem flüssigen Körper
aufgelöseter fester Körper gefället, wenn man ihn vermittelst eines dritten zu
Boden fallen macht, welches auch niederschlagen genannt wird. 4) Werfen, doch
nur im Oberdeutschen.
Heimlich hett. Unfalo bestelt Ein pawren, der do herab felt.
Etlich stein auf den edlen Held, Theuerd. Kap. 55.
5) Einen Schacht fällen, im Bergbaue ihn tiefer machen,
welches auch sinken genannt wird. 6) Wasser fällen, auch nur im Bergbaue, sie
gewältigen, sie wegschaffen. 7) Eine Perpendicular-Linie fällen, nach unten zu
ziehen, in der Geometrie. 2. Figürlich. 1) Durch ein Geschoß tödten. Sie
spannen ihren Bogen, daß sie fällen den Elenden und Armen, Pf. 37, 14. Mein
Diener liegt schon durch gleichen Schuß gefällt, Gell. In dieser Bedeutung ist
es nur noch in der höhern Schreibart und bey den Jägern üblich. Die letztern
gebrauchen dieses Wort von Thieren, welche durch einen Schuß oder Fang erleget
werden. 2) * Zu Grunde richten; eine im Hochdeutschen veraltete Bedeutung,
welche aber noch im Oberdeutschen vorkommt. Er sucht mich zu fällen. Sein
Anschlag wird ihn fällen, Hiob 18, 7. Ihre eigene Zunge wird sie fällen, daß
ihr spotten wird, wer sie siehet, Pf. 64, 9. 3) * Aufhören machen, stillen; ein
im Hochdeutschen ungewöhnlicher Gebrauch.
Du kannst der Völker Toben fällen. Wie stürmig sie auch sind,
Opitz.
4) Ein Urtheil fällen, aussprechen. Das Urtheil ist noch
nicht gefället. Ich kann hierüber kein Urtheil fällen. Im Oberdeutschen ist
auch verfällen für verurtheilen üblich. 5) Vererben, in den Rechten, besonders
Oberdeutschlandes. Die von ihrem Vater auf sie gefälleten Güter.
S. auch Verfällen. 6) In Niedersachsen bedeutet, die
Zähne fällen, von Pferden, dem Rindviehe, auch wohl von Kindern, die Zähne
wechseln, die Zähne ausfallen lassen und neue bekommen.
So auch die Fällung.
Anm. Dieses Activum lautet bey dem Notker so wohl fallan als
fellan, bey dem Ottfried fallan, im Schwed. faella, im Engl. to fell, und im
Holländ. velden und vellen.