Das Fahrrecht
Das Fahrrecht,
[
19-20] des -es, plur. die -e. 1) In
einigen, besonders Niedersächsischen Gegenden, das Strandrecht, vielleicht weil
der Schiffer alsdann auf den Grund fähret; im mittlern Lateine Varecum, im
Franz. Varech, wo doch noch zu untersuchen ist, ob dieses Wort nicht vielmehr
von Wrack, Brack, Schwed. Wagrek abstammet.
S. 2 Brack. 2) An eben diesen Orten wird es auch
zuweilen für das Bergegeld gebraucht, weil dasselbe anstatt dieses größten
Theils abgeschafften Rechtes entrichtet wird.