Der Fährmann
Der Fährmann,
[
19-20] des -es, plur. die -männer,
oder -leute, eine Art Schiffer, welche einer Fähre vorgesetzet ist, und die
Überfahrt der Personen und Sachen auf derselben besorget; an einigen Orten ein
Fährmeister, im Oberd. Ferge, Färge, Ferig, Verch, welches aber auch oft einen
Schiffer und dessen Leute bedeutet.
S. Ferge.