Fahrlässig
Fahrlässig,
[
19-20] -er, -ste, adj. et adv. auf
seine Geschäfte nicht die gehörige Aufmerksamkeit wendend, und diesen Fehler an
den Tag legend. Ein fahrlässiger Mensch. Ein fahrlässiges Betragen. Ehedem auch
fahrlos, im Schwed. farlatin, vermuthlich so fern fahren ehedem auch wahrnehmen
bedeutete; wenn fahr hier nicht aus dem alten far, fern, entstanden ist,
welches dadurch wahrscheinlich wird, weil das noch davon unterschiedene
nachlässig, und das gleichdeutige Oberdeutsche hinlässig auf ähnliche Art
zusammen gesetzet sind.
S. Fährt.