Das Fährgeld
Das Fährgeld,
[
17-18] des -es, plur. inus. dasjenige
Geld, welches man dem Fährmanne bezahlt, wenn er uns auf einer Fähre
übersetzet. Ehedem bedeutete es auch dasjenige Geld, welches man dem
Eigenthümer eines Schiffes entrichtet, auf welchem man als ein Reisender
fähret. In diesem Verstande kommt es Jon. 1, 3 in einigen Ausgaben vor, wofür
andere richtiger Fahrgeld haben.